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Nein zum Bürgerbegehren
17.07.2009 - Verwaltungsgericht weist Klage ab
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, unter dem Vorsitz von Dr. Sylvia Thoren wies die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens gegen das Projekt "Stuttgart 21" (Az.: 7 K 3229/08) ab.
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| Az.: 7 K 3229/08 - Verwaltungsgericht |  Az.: 7 K 3229/08 - Verwaltungsgericht |
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat am Freitag, 17. Juli, in seiner Urteilsverkündung deutlich gemacht, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens über Stuttgart 21 rechtmäßig ist.
BürgerbegehrenDer Stuttgarter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
20. Dezember 2008 den Antrag für einen Bürgerbegehren zum Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 abgelehnt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass das Bürgerbegehren keine rechtlich bindende Wirkung gehabt hätte. Das
juristische Gutachten der Kanzlei Dolde und Partner hatte ergeben, dass das Bürgerbegehren nicht mit den Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung vereinbar gewesen wäre.
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| Verwaltungsgericht Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Sylvia Thoren (Mitte) |  Verwaltungsgericht Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Sylvia Thoren (Mitte) |
Die UrteilsverkündungRichterin Dr. Sylvia Thoren erklärte zu Beginn ihrer Urteilsverkündung: "Die Klage kann deshalb keinen Erfolg haben, weil im konkreten Fall das Bürgerbegehren aus mehreren rechtlichen Gründen unzulässig ist." Sie führte unter anderem aus, dass die "bindenden Grundsatzbeschlüsse zu Stuttgart 21 bereits in den Jahren 1995 und 2001 gefällt" wurden. Die Klage sei unzulässig, "weil das auf einen Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 zielende Bürgerbegehren eingegangenen Verpflichtungen widerspricht ". Auch sei ein "Bürgerbegehren gegen einen bereits vollzogenen Gemeinderatsbeschluss unzulässig – jedenfalls, wenn der Vollzug im Abschluss von Verträgen besteht." Die Richterin verwies auch auf die teilweise unzulässigen Fragestellungen des Bürgerbegehrens.
Die ausführliche Urteilsverkündung wird in den nächsten Wochen erfolgen.
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| Dr. Winfried Porsch. Foto: Turmforum |  Dr. Winfried Porsch. Foto: Turmforum |
Rechtsanwalt Dr. Winfried Porsch von der Kanzlei Dolde und Partner,
die die Stadt vor dem Verwaltungsgericht vertritt, erklärte: "Wir haben uns bei allen gutachterlichen Stellungnahmen exakt an der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs orientiert. Man sieht heute bei dem Ergebnis, dass wir auch richtig lagen. Ich bin sehr zufrieden mit der Begründung der Richterin. Mich freut besonders, dass klar gestellt wurde, dass Bürgerbegehren keine politischen Kampfinstrumente sind. Vielmehr muss eine zielführende Entscheidung getroffen werden, die auch mit einem klaren Ergebnis endet. Es kann eben nicht ausreichend sein, Druck auf Vertragspartner auszuüben als eine politische Meinungskundgebung, dafür taugt dieses Instrument nicht. Das ist für mich heute die wichtigste Aussage."
Wolfgang Schuster, OB der Stadt Stuttgart
"Durch die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts fühle ich mich in meiner Rechtsauffassung bestätigt. Mir war immer wichtig, dass weder ich selbst noch der Gemeinderat einen Bürgerentscheid politisch verhindern wollten, sondern dass man ihn nicht zulassen konnte – aus zwingenden rechtlichen Gründen.
Die Art der Fragestellung und Begründung lief auf eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger hinaus. Deshalb haben die jetzt vor Gericht unterlegenen Initiatoren auch die entstandenen Enttäuschungen zu verantworten.
Wie schon nach der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung im April appelliere ich auch heute an die Gegner des Bahnprojekts, eine Entwicklung zu akzeptieren, die über viele Jahre hinweg mit breiten parlamentarischen Mehrheiten und aus guten Gründen auf allen politischen Ebenen befördert wurde und wird.
Ich hoffe, dass das Urteil bei den Klägern und bei allen Befürwortern eines Bürgerentscheids Verständnis findet und somit in dieser Frage Rechtsfrieden einkehrt, der der ganzen Stadt gut tut.
Alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter können sich darauf verlassen, dass ich auch und gerade als Befürworter des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm die Interessen Stuttgarts und seiner Bürgerinnen und Bürger während der Bauarbeiten entschlossen vertreten werde.
Ich wende den Blick nach vorn: Stuttgart hat mit dem Europaviertel und dem Rosensteinviertel nunmehr einzigartige Chancen der Stadtentwicklung. Mir liegt daran, dass diese Stadtteile in vieler Hinsicht modellhaft werden - auch dadurch, dass wir fantasievolle und spannende Beiträge vieler Bürger schon im Vorfeld der klassischen Stadtplanung erhalten."
Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17. Juli 2009 (7 K 3229/08)