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Ingenhoven: haltlose Vorwürfe

25.08.2010 - Christoph Ingenhoven weist haltlose Vorwürfe von Werner Wölfle (MdL, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg und Fraktionsvorsitzender im Stuttgarter Gemeinderat) zurück


Christoph Ingenhoven weist haltlose Vorwürfe von Werner Wölfle (MdL, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg und Fraktionsvorsitzender im Stuttgarter Gemeinderat) zurück

In einem Fernsehinterview mit dem SWR hat Herr Werner Wölfle Herrn Christoph Ingenhoven am 24.08.2010 öffentlich der Lüge bezichtigt. Herr Ingenhoven weist diesen Vorwurf als haltlos zurück und behält sich rechtliche Schritte gegen Herr Wölfle vor. Herr Ingenhoven bedauert die Art und Weise in der Herr Wölfle die Auseinandersetzung betreibt. Durch Polemik vertieft Herr Wölfle weiter den Graben, statt die Diskussion zu versachlichen.

In einer Pressekonferenz am 23.08.2010 in Stuttgart zum optimierten Entwurf des Stuttgarter Hauptbahnhofs sagte Christoph Ingenhoven:

Man muss wissen, dass der Wettbewerb ja mit Hilfe des Landesdenkmalpflegers, der obersten Denkmalpflege des Landes, ausgeschrieben und beurteilt wurde. Es waren alle gutachterlich beteiligt und haben zugestimmt.
(siehe hierzu Videomitschnitt der Pressekonferenz wie vom SWR gesendet)

Herr Wölfle MdL bezichtigte Herr Ingenhoven daraufhin in einem SWR Interview vom 24.08.2010 der Lüge. Er formulierte:

„Herr Ingenhoven hat gestern nicht die Wahrheit gesagt, in dem er versucht hat darzustellen, dass der Denkmalschutz gewahrt wäre und dass das Denkmalamt eine positive Wertung abgegeben hätte, dem war nicht so. Die Unterlagen sprechen eine eindeutige Sprache und hat nicht zugestimmt, d.h. Herr Ingenhoven hat gestern in der Öffentlichkeit gelogen.“


Herr Christoph Ingenhoven widerspricht diesem Vorwurf und hält an seiner Aussage fest. Herr Wölfle verkannte, dass Herr Ingenhoven sich in dem Interview vom 24. 08. 2010 zur Wettbewerbsentscheidung äußert.

Bereits bei der Auslobung des Architektenwettbewerbs 1997 wurden die Belange des Denkmalschutzes durch die Beteiligung des Landesdenkmalamts als Obere Denkmalschutzbehörde sowie der Landeshauptstadt Stuttgart als der Unteren Denkmalschutzbehörde berücksichtigt. Herr Prof. Planck, damals Präsident des Landesdenkmalamtes (heute Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart) und Herr Oberkonservator Dipl.-Ing. Meckes waren als Berater des Preisgerichts in der 2. Preisgerichtssitzung zugelassen; Herr Mayer (Landeshauptstadt Stuttgart/Untere Denkmalbehörde) trug die zusammenfassende Stellungnahme der Denkmalpflege zu den eingereichten Arbeiten, welche im Rahmen der Vorprüfung erarbeitet wurde, vor. Auch in der folgenden Überarbeitungsphase des Wettbewerbs war, wie im Protokoll der endgültigen Preisgerichtssitzung dokumentiert, Herr Oberkonservator Meckes für das Landesdenkmalamt eingebunden.
Das heißt, dass das gesamte Wettbewerbsverfahren mit Zustimmung der Denkmalpflege erfolgt ist.

Ein weiterer Teilnehmer des Preisgerichtes war unter anderen als Vertreter der Grünen, Herr Dr. Kienzle (stellvertretender Preisrichter).

Alle Beteiligten eines Preisgerichts erkennen die Auslobung als Grundlage der eingereichten Wettbewerbsbeiträge an. In dieser ist unter Ziffer 4 (Denkmalschutz) folgendes definiert:
Wie das Ergebnis des kooperativen Gutachtens (Anm. der Redaktion: =Grundlage der Wettbewerbsausschreibung) zeigt, erscheint eine sinnvolle städtebauliche Weiterentwicklung der Kernstadt nur bei einem Abbruch der Flügel möglich.
Und weiter:
Denkmalpflegerisch ist der Erhalt der Flügelbauten zu fordern. Bei einer überzeugenden Darstellung und Darlegung der übergeordneten Gründe einer funktionierenden Stadterweiterung mit einer modernen Verkehrsstation wird es den Planverfassern freigestellt, die Flügelbauten abzubrechen.

Aus dem Vorgenannten wird ersichtlich, dass durch Mitwirkung an Auslobung und Jurysitzung des mehrstufigen, internationalen Architektenwettbewerbs die Denkmalpflege bewusst den Abbruch der Flügel zugunsten der städtebaulichen Neuordnung in Kauf genommen hat.

Zur weiteren Vertiefung der Information:


In dem o.a. Interview von Herrn Wölfle wird zitiert aus einem Schreiben des Landesdenkmalamt Baden-Württemberg vom 09.10.2002. Dieses Schreiben ist die Stellungnahme des Landesdenkmalamts im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren.

Einleitend erläutert Herr Prof. Dr. Planck, Präsident des Landesdenkmalamtes im seiner Stellungnahme zum Bonatzgebäude:
„Obgleich aus früheren Besprechungen die Erhaltung des Nord- und Südflügels von Seiten des Vorhabenträgers als nicht möglich erachtet wurde, sieht sich das Landesdenkmalamt nochmals veranlasst, auf die damit verbundenen gravierenden Substanzverluste an der baulichen Gesamtanlage des Bonatz’schen Hauptbahnhofes und den dadurch entstehenden Verlust der Ablesbarkeit seiner funktionalen Zusammenhänge und der architektonisch-künstlerischen Gesamtwirkung hinzuweisen. Die vorgesehenen Abbrüche und Eingriffe in die Restsubstanz des Kulturdenkmals Hauptbahnhof Stuttgart führen aus denkmalfachlicher Sicht zu einer maßgeblichen Minderung des Denkmalwerts (…)“
Im weiteren Text, wird durch das Landesdenkmalamt jedoch keineswegs der Erhalt der Seitenflügel gefordert, wie es aber für andere Bauteile der Fall war. Weiter heißt es in der Stellungnahme:
„Aus denkmalfachlicher Sicht werden in folgenden Punkten der Planung erhebliche Bedenken und Forderungen geltend gemacht: (…)“

Keine der im Folgenden dann gelisteten Punkte beziehen sich auf den Erhalt des Nord- und Südflügels. Hierzu heißt es in der Stellungnahme einzig:
Für diejenigen Bestandteile des Hauptbahnhofes, die nach der vorliegenden Planung abgebrochen werden sollen (Nord- und Südflügel), ist aus denkmalpflegerischer Sicht folgende Dokumentationsanforderung erforderlich: (…)

Dieses bedeutet, dass in dem von Herrn Wölfle zitierten Schreiben, das Landesdenkmalamt zwar sein Bedauern über die Veränderungen äußert, jedoch nicht dem Abbruch der Flügel widerspricht.

Diese Stellungnahme, wie bereits erwähnt, des Landesdenkmalamtes vom 09.10.2002 ist die offizielle Stellungnahme vom Landesdenkmalamt im Rahmen der Beteiligung der Vertreter öffentlicher Belange des Planfeststellungsverfahrens.

Die Planfeststellung ist die einzige behördliche Entscheidung, weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurden die Eingriffe denkmalrechtlich zugelassen (s.S. 249 und 251 Planfeststellungsbeschluss):
Durch den Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens auch im Hinblick auf die Belange des Denkmalschutzes festgestellt (…)

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Dieses hat weder die Untere Denkmalschutzbehörde (Stadt Stuttgart) noch die Obere Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) noch die oberste Denkmalschutzbehörde (das Innenministerium) getan.
Gleiches gilt auch für das frühere Landesdenkmalamt als Fachbehörde des Landes (Hinweis: Das ehemalige Landesdenkmalamt ist im Rahmen der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg als Abteilung 8 in das Regierungspräsidium Stuttgart eingegliedert worden, als Landesamt für Denkmalpflege.)

Kontakt:
ingenhoven architects
Plange Mühle 1
40221 Düsseldorf
Phone +49 [0]211 30101 01
Fax +49 [0]211 30101 31
info@ingenhovenarchitects.com

Quelle: ingenhoven architects

 

 

 

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