Ersatz & Ausgleichsmaßnahmen

Verantwortung für Mensch und Natur

Nicht selten erfordern Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Vorhabenträger ist dabei aufgefordert, diese Eingriffe in der näheren Umgebung zu minimieren oder an anderer Stelle zu kompensieren. Diese Maßnahmen werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan (kurz: LBP) aufgestellt. Der LBP ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung von Bauvorhaben erforderlich sind. Auch der LBP erhält durch den Planfeststellungsbeschluss seine Rechtsverbindlichkeit.

Die ökologischen Aspekte der Landschaftspflege begleiten Bauvorhaben schon von Beginn an. Bereits in den förmlichen Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung werden Bauvarianten nicht nur unter Gesichtspunkten der Bautechnik und Kosten diskutiert, sondern auch aus dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit.


Charakteristika für den landschaftspflegerischen Begleitplan sind:

  • Maßnahmen der Eingriffsminimierung auf Natur und Landschaft, in dem man sich zum Beispiel auf die Variante einigt, die sich am geringsten auf die Landschaft auswirkt oder in der bei Verkehrswegen Querungsmöglichkeiten für Tiere vorgesehen werden.
  • Schutzmaßnahmen von Flora und Fauna, zum Beispiel durch Errichten von Schutzzäunen oder Verpflanzungen.
  • Ausgleichmaßnahmen von Flächen, die zum Beispiel Biotope gleichwertig ersetzen oder durch das Bauvorhaben frei werdende Flächen vollständig rekultivieren.
  • Ersatzmaßnahmen von Flächen, wenn Maßnahmen nicht in unmittelbarer Umgebung des Bauvorhabens umgesetzt werden können.

Die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens wird mehr als die Hälfte – im Stadtgebiet Stuttgart sogar überwiegend – in Tunneln vollzogen. Bei Stuttgart 21 verlaufen 33 der insgesamt 57 Streckenkilometer unter der Erde. Bei Tunnelbauten sind Eingriffe in die Natur „über Tage“ relativ gering: der Großteil der Baumaßnahmen erfolgt unter der Erde, während der oberirdische Flächenverbrauch minimiert wird.

Dennoch sind vorübergehende Umweltbelastungen und vereinzelte Eingriffe in vorhandene Ökosysteme auch beim Bau eines Tunnels, z. B. im Bereich der Tunnelportale, unvermeidbar. Zum Schutz von Mensch, Tier, Natur und Kulturgütern wurden deshalb bereits im Vorfeld der Planung umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt; ein verbindlicher landschaftspflegerischer Begleitplan wurde ausgearbeitet. Bauflächen werden so kleinflächig wie möglich gehalten und feste Bauzäune schützen die angrenzende Vegetation und Tierwelt.

Mit dem Wegfall der oberirdischen Gleisanlagen gewinnt der Schloßgarten neue Flächen hinzu: Rund ein Fünftel der frei werdenden 100 Hektar Fläche kommt dem Park zugute.


Während der Bauzeit des neuen Hauptbahnhofs ist ein Eingriff in den Mittleren Schloßgarten auf einem rund 100 Meter breiten Streifen zwischen dem heutigen Bahnhof und dem Landespavillon unvermeidlich. Dabei wird jedoch alles getan, um die beanspruchten Flächen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.


Nach Abschluss der Bauarbeiten wird nach einem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkonzept verfahren, das neues Grün schafft und eine Stärkung und Erweiterung der Grünachse Oberer, Mittlerer und Unterer Schloßgarten bis zum Rosensteinpark zum Ziel hat.


Doch auch im unmittelbaren Bahnhofsumfeld profitiert der Schloßgarten. Die Fläche über den Bahnsteigen wird im Bereich des Parks begrünt, die heutige Cannstatter Straße und der Zentrale Omnibusbahnhof werden aufgegeben und in den Park mit einbezogen.

BÄUME

Das Kommunikationsbüro und Bahn haben das Thema Bäume in den vergangen Wochen und Monaten stark vorangetrieben. Die Bahn ist hier vollkommen ergebnisoffen an die Sache heran gegangen und hat deshalb auch den Baumgutachter, Bodo Siegert, beauftragt, die Bäume ohne Einschränkungen auf ihre Versetzungsmöglichkeit hin zu untersuchen.

Im Ergebnis stehen rund 176 Bäume auf dem Gelände im Mittleren Schlossgarten, auf dem das Baufeld eingerichtet werden soll. Nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss hat die Bahn das Recht alle Bäume zu fällen und muss dafür als Ersatzmaßnahme 291 Bäume neu pflanzen. Die Bahn hat sich aber bereit erklärt, alle Bäume zu versetzen. Laut Baumgutachter sind auch alle Bäume technisch versetzbar. Neben einer Einigung, wer die Kosten dafür trägt, müssen sich die Projektpartner insbesondere auf geeignete Ersatzstandorte für die Bäume verständigen.

Für rund die Hälfte dieser 176 Bäume gibt es Ersatzstandorte von der Stadt. Die Versetzung ist hier mit der Rundspatenmaschine problemlos machbar und beläuft sich auf voraussichtlich rund 400.000 Euro. Für die andere Hälfte der zum Teil bis zu 900 Tonnen schweren Bäume müssen noch geeignete Standorte in unmittelbarer Umgebung gefunden werden. Die Auswirkungen einer Umpflanzung solch großer Bäume auf die unmittelbare Umgebung sind zum Teil massiv. Deshalb muss insbesondere das Land als Eigentümer des Schlossgartens entscheiden, in welcher Form und in welchem Ausmaß es für die Verpflanzung Eingriffe in den gesamten Schlossgarten mitträgt.


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