Einhaltung der Immissionsschutzvorgaben
Luft und Klima
Die Bahn hält sich bei der Realisierung des Projektes strikt an die Auflagen der Planfeststellung. Dies gilt selbstverständlich auch in Fragen des Klima- und Umweltschutzes, der in den Planfeststellungsbeschlüssen im Abschnitt 4 „Luft und Klima“ geregelt wird. Es werden nur emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen eingesetzt, die dem Stand der Technik entsprechen. Den Stand der Technik umschreibt in diesem Falle die so genannte TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft).
In den Ausschreibungen werden die Anforderungen auch für den Bereich des Immissionsschutzes genau definiert. Wie die Bahn bereits in der Planfeststellung zugesagt hat, wird dies auch konsequent in den Verträgen mit den Baufirmen umgesetzt. Allerdings stellen Ausschreibungen und Verträge mit Firmen grundsätzlich interne Unterlagen dar, die auch aus rechtlichen Gründen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Während der Bauausführung wird die Einhaltung dieser vertraglich vereinbarten Vorgaben überwacht und geprüft.
Lärm und Erschütterungen
Durch den Einsatz des so genannten Masse-Feder-Systems oder anderer Techniken (z. B. Unterschottermatten) werden Erschütterungen durch den Zugverkehr so weit wie möglich reduziert. Die gesetzlichen Grenzwerte werden dabei teilweise sogar unterschritten. In Gutachten wurde ermittelt, für welche Streckenabschnitte solche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.