Planfeststellungsabschnitt 2.3
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| Grafik: DB AG | |
Der Streckenverlauf über die Alb von Widderstall bis Dornstadt wird im Wesentlichen durch die Bündelung mit der Autobahn A8 bestimmt – dadurch wird eine weitere Zerschneidung der Landschaft vermieden. Für den sechsspurigen Ausbau der Autobahn und für die Neubaustrecke wird ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Durch Verknüpfung dieser Bauvorhaben werden die Beeinträchtigungen der Anwohner durch die Baustellen weitestgehend reduziert.
Der Antrag auf Planfeststellung wurde am 29.09.2005 (Änderung: 25.04.2007) bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Der Anhörungstermin fand vom 26. bis 30.11.2007 statt. Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 12.11.2008 liegt für diesen Abschnitt die planrechtliche Genehmigung vor.