Zuführung Feuerbach und bad Cannstatt

Planfeststellungsabschnitt 1.5

Dieser Abschnitt umfasst die Fern- und Regionalbahnzuführung von Feuerbach bzw. Bad Cannstatt zum neuen, tiefer gelegten Hauptbahnhof sowie den Umbau der S-Bahn im Streckenabschnitt Nordbahnhof bzw. Bad Cannstatt bis Hauptbahnhof. Die Trasse aus Bad Cannstatt in Richtung Hauptbahnhof verläuft über die neue Neckarbrücke.

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Der Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1.5 wurde am 15.04.2002 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, hat den Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 13.10.2006 festgestellt.


Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes stand der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis zum 13.01.2007 offen. Es wurde keine Klage eingereicht. Mit Ablauf der Klagefrist ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig.
 
Die Vergabe der Aufträge erfolgt voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012.

PFA 1.5. – Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt
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Talquerung mit HBF (PfA 1.1)

 

Fildertunnel (PfA 1.2)

 
Flughafenbereich, Bahnhof Flughafen/Messe

Flughafen/Messe (PfA 1.3)

Filderbereich (PfA 1.4)

 

Ober-/Untertürkheim (PfA 1.6a/1.6b)

 

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