Planfeststellungsabschnitt 1.5
Dieser Abschnitt umfasst die Fern- und Regionalbahnzuführung von Feuerbach bzw. Bad Cannstatt zum neuen, tiefer gelegten Hauptbahnhof sowie den Umbau der S-Bahn im Streckenabschnitt Nordbahnhof bzw. Bad Cannstatt bis Hauptbahnhof. Die Trasse aus Bad Cannstatt in Richtung Hauptbahnhof verläuft über die neue Neckarbrücke.

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S21)
Der Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt 1.5 wurde am 15.04.2002 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, hat den Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 13.10.2006 festgestellt.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes stand der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis zum 13.01.2007 offen. Es wurde keine Klage eingereicht. Mit Ablauf der Klagefrist ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig.
Die Vergabe der Aufträge erfolgt voraussichtlich Ende 2011/Anfang 2012.