Planfeststellungsabschnitte 1.6a und 1.6b
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| Visualisierung: DB AG | |
Der Abstellbahnhof Untertürkheim wird als eigener Planfeststellungsabschnitt (1.6b) behandelt, da dieses Projekt sich in seiner Art sowie in der Bauzeit grundlegend vom Bau der Streckengleise der Zuführung Ober- und Untertürkheim unterscheidet. Der Teilbereich "Zuführung Ober- und Untertürkheim" (1.6a) umfasst die Strecken vom Hauptbahnhof Stuttgart nach Obertürkheim zur Filstalbahn in Richtung Esslingen, zum Abstellbahnhof in Untertürkheim sowie die Gleisführung von Bad Cannstatt zum Abstellbahnhof und die sogenannte Remsbahnkurve.
PFA 1.6aDer Antrag auf Planfeststellung wurde am 30.08.2002 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Der Anhörungstermin zum PFA 1.6a fand vom 29.03. bis 31.03.2004 statt. Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16.05.2007 liegt auch für diesen Abschnitt die planrechtliche Genehmigung vor. Damit ist der Kernbereich vom neuen Herzen Europas mit dem neuen innerstädtischen Ring, dem neuen Durchgangsbahnhof und allen Zulaufstrecken planfestgestellt.
PFA 1.6bDer Antrag auf Planfeststellung wurde am 18.06.2004 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Die Planfeststellungsunterlagen lagen zwischen dem 19. Juli und 18. August 2010 zur Einsicht
aus.
Alle von dem Projekt Betroffenen hatten Gelegenheit, sich bis Mittwoch, 1. September 2010 zu diesem Abschnitt zu äußern. Der vollständige Bekanntmachungstext wurde am 15. Juli 2010 in den amtlichen Mitteilungsblättern der betroffenen Gemeinden veröffentlich. Im Zuge dieses Verfahrens werden auch zahlreiche Träger öffentlicher Belange und Versorgungsunternehmen zu den Auswirkungen des Vorhabens angehört.