Was ist eine Beweissicherung und wozu ist diese notwendig?
Im Rahmen der Planfeststellung hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegenüber der Vorhabensträgerin Deutsche Bahn AG ein Beweissicherungsverfahren festgeschrieben. Das heißt, die Deutsche Bahn AG ist als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen zu dokumentieren.
Bevor die Bauarbeiten beginnen, müssen Gutachter im Interesse der Eigentümer mit der Beweissicherung beauftragt werden, um eventuell eintretende und auf das Vorhaben zurückzuführende Schäden ermitteln zu können.
Wer wird in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen?
In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Die Anzahl der zu untersuchenden Gebäude ist darin exakt beschrieben. Die geforderten Beweissicherungsgutachten sind die Grundlage, auf der im Schadensfall mögliche Ersatzansprüche bewertet werden können.
Wie sind Eigentümer gegen Bauschäden geschützt?
Stellt der Eigentümer Schäden fest, muss die Deutsche Bahn AG den Gutachter zur Bewertung der Schäden einschalten. Dieser wird dann anhand der Dokumentation des Gebäudezustands und des Bauablaufs beurteilen, inwieweit die Schäden auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind. Ist dies der Fall, findet eine Entschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften in Abstimmung mit dem Eigentümer statt.
Müssen sich Eigentümer selbst um die Beweissicherung kümmern?
Nein, denn die Deutsche Bahn AG ist dazu verpflichtet, das Dokumentationsverfahren gemäß dem jeweiligen Planfeststellungsbeschluss rechtzeitig einzuleiten. Die Eigentümer, deren Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen sind, werden vorab schriftlich informiert. Die Beweissicherung mit Begehung der Gebäude erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit den Eigentümern und Mietern.
Wie läuft das Verfahren der Beweissicherung ab?
Bei einer Beweissicherung werden unterschiedliche Verfahren zur Dokumentation angewandt. Zunächst werden im Rahmen einer Gebäudebegehung verschiedene bautechnische Schäden visuell erfasst und aufgenommen. Der Zustand der Gebäude wird protokolliert und mittels Fotos belegt. Neben dem Gebäude werden auch die Außenanlagen und Verkehrsanlagen wie Straßen, Gleisanlagen, Brücken und Tunnel besichtigt und dokumentiert.
Zusätzlich werden an den Gebäuden Messpunkte angebracht. Damit kann festgestellt werden, ob durch die Bauarbeiten Setzungen auftreten. Mit der Begutachtung vor Baubeginn sind so zuverlässige Analysen für aufgetretene Gebäudeschäden möglich.
Während der Bauzeit werden Erschütterungen gemessen und Höhen überprüft. Im Schadensfall lässt dies Rückschlüsse auf mögliche Ursachen zu.
Wann werden die Eigentümer über die Dokumentation informiert?
Der Terminplan für die Begehungen richtet sich grundsätzlich nach dem Bauablauf der Teilbaustellen. Die Dokumentation der Beweissicherung wird mit entsprechendem Vorlauf vor Beginn der Bauarbeiten erstellt.
Wer übernimmt die Kosten für die Gutachten?
Innerhalb der Beweissicherungsgrenzen trägt diese Kosten allein die Deutsche Bahn AG als Bauherrin. Eigentümern und Mietern entstehen keine Kosten durch die Beweissicherung.
Was geschieht mit den Daten der Beweissicherung?
Sämtliche Daten aus dem Beweissicherungsverfahren wie Namen, Adressen, Aufzeichnungen oder Fotos werden ausschließlich dazu verwendet, um den Zustand von Gebäuden zu dokumentieren. Eine Weitergabe an Außenstehende erfolgt nicht.
Kann der Eigentümer eine Kopie des Gutachtens erhalten?
Die auf Grundlage der Planfeststellung erstellten Beweissicherungsgutachten werden den Eigentümern als Kopie zur Verfügung gestellt.
Was ist mit Gebäuden, die nicht in die Beweissicherung aufgenommen sind?
Jeder Eigentümer kann auf eigene Initiative ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten trägt dann der Eigentümer.
Wo finden Eigentümer einen geeigneten Gutachter?
Das Gutachten sollte von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden, damit es gerichtlich verwertbar ist. Nähere Auskünfte zu geeigneten Gutachtern erteilen z. B. die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Amtsgerichte.
Wer erteilt Eigentümern Auskunft, ob sie ins Verfahren aufgenommen sind?
Alle in das Verfahren aufgenommenen Eigentümer werden frühzeitig von der Deutschen Bahn AG vor Beginn der entsprechenden Bauarbeiten vor Ort angeschrieben. Bei Mietobjekten erfolgt auch eine Information der Mieter.
Zeigt die Beweissicherung besonderes Gefahrenpotenzial an?
Wenn ein Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen ist, heißt das nicht, dass daran auch zwingend Schäden erwartet werden. Die Beweissicherung ist eine Vorsichtsmaßnahme, bei der der Zustand von Gebäuden vor, während und nachden Baumaßnahmen dokumentiert wird. Im Schadensfall dient dieses Verfahren sowohl den Eigentümern als auch der Vorhabensträgerin zur Beurteilung, ob Schäden auf die Bauarbeiten von Stuttgart 21 zurückzuführen sind.
Wer erstellt Gutachten im Beweissicherungsverfahren?
Die Vorhabensträgerin beauftragt einen unabhängigen Gutachter mit der Dokumentation der Gebäude. Bei Stuttgart 21 ist eine Ingenieursgemeinschaft mit der Beweissicherung betraut, die über umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben verfügt. Zusätzlich sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in die Beweissicherungsteams eingebunden. Eigentümer innerhalb der Beweissicherungsgrenzen sind verpflichtet, den Zustand ihrer Gebäude dokumentieren zu lassen.
Wie und wo können sich Bürger zusätzlich informieren?
Über das interaktive BürgerInformationsSystem BISS21 erhalten Bürger detaillierte Auskunft im Internet über Stuttgart 21. Unter www.bis-s21.de kann sich jeder Bürger über das Projekt innerhalb der Stadtgrenzen Stuttgarts zu Themen wie Streckenverlauf, Tunneltiefe, Beweissicherung etc. informieren.
Der Tunnelbau – ein sicheres Verfahren
Das Graben eines Tunnels beeinflusst immer auch das Erdreich und das Gestein in der Umgebung des Tunnels. Bei geringen Überdeckungen können sich Veränderungen bis zur Geländeoberfläche – und damit auch auf Gebäude – auswirken. In solchen Fällen führt die Deutsche Bahn bereits im Vorfeld aufwendige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Gebäude durch. Dazu gehören die gezielten Baugrunderkundungen durch Probebohrungen, Grundwassermessstellen sowie die Messung von Verschiebebewegungen des Erdreichs.
Beweissicherung
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Die Trivec-Messung
Um sich ein genaues Bild von den möglichen Auswirkungen des Tunnelbaus zu machen, hat die Deutsche Bahn detaillierte Untersuchungen angestellt. Dazu gehört zum Beispiel die so genannte "Trivec-Messung".
Das Trivec ist ein hochmodernes Sonden-Messgerät, das schon geringste Erdverschiebungen erfasst, die beim Tunnelbau und während der Baumaßnahmen auftreten können. Damit können schon vor Baubeginn genaue Aussagen darüber gemacht werden, welche Auswirkungen die Bauarbeiten auf das Gebäude haben werden.
Keine dicke Luft
Im Falle eines Brandes werden die Tunnelröhren mechanisch entraucht.
Dazu wird im Bereich der Heilbronner Straße bei der Werner-Siemens-Schule ein so genanntes Entrauchungsbauwerk eingerichtet, das aus einem Lüfter- und Betriebsgebäude mit Abluftkamin, einem Lüftungsschacht sowie Lüftungsstollen von den beiden eingleisigen Tunnelröhren zum Lüftungsschacht besteht. Dieses Entrauchungsbauwerk gewährleistet im Brandfall die Entrauchung des Tunnels, des Hauptbahnhofs und des Gleisvorfelds.
Die Anlagen des Entrauchungsbauwerks werden in schall- und erschütterungsgedämpfter Ausführung erstellt. Sie sind normalerweise nicht eingeschaltet und werden nur im (unwahrscheinlichen) Fall eines Brandes oder bei gelegentlichen Funktionsprüfungen in Betrieb gesetzt. Beeinträchtigungen der Anwohner im Alltag sind daher ausgeschlossen.
Sicherheit an oberster Stelle
Das Thema Tunnelsicherheit hat für die Deutsche Bahn oberste Priorität.
Für den Eisenbahnbetrieb in Tunneln gibt es ein vierstufiges Sicherheitskonzept:
- Präventivmaßnahmen
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zug in einem Tunnel einen Unfall hat, wird von vornherein minimiert, indem z. B. Begegnungen zweier Züge in einem Tunnel so weit wie möglich oder gänzlich ausgeschlossen werden. In neuen Tunneln, wie denen des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm, wird dies überwiegend durch den Bau von zwei getrennten Tunnelröhren erreicht – für jede Fahrtrichtung steht eine eigene Röhre zur Verfügung.
- Ereignisminderung
Sollte dennoch im Tunnel etwas passieren, geht es darum, die Schadensauswirkungen zu minimieren. Dazu gehört z. B. die „Notbremsüberbrückung“. Diese ermöglicht es dem Lokführer, eine Notbremsung beispielsweise bei einem Brand im Tunnel so zu überbrücken, dass der Zug weiterfahren und den Tunnel ohne anzuhalten verlassen kann. Die weiteren Maßnahmen können dann außerhalb durchgeführt werden.
- Selbstrettung
Für den Fall, dass ein Zug dennoch im Tunnel zum Halten kommt, stehen Fluchtwege mit Fluchtleitsystem zur Verfügung. Zwischen den eingleisigen Tunnelröhren des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm befinden sich Verbindungsbauwerke, über die Personen in die andere Tunnelröhre gelangen. Die eine Röhre ist der sichere Raum für die andere Röhre.
- Fremdrettung
Die Feuerwehren und Einsatzkräfte können durch den Paralleltunnel mit Rettungsfahrzeugen bis zum Unfallort fahren und von dort Hilfe leisten. Hierzu stehen ihnen in der Nähe des Portals alle nötigen Einrichtungen, wie z. B. Rettungsplätze mit Zufahrten und Löschwasserversorgung zur Verfügung.









