Was ist eine Beweissicherung und wozu ist diese notwendig?
Im Rahmen der Planfeststellung hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegenüber der Vorhabensträgerin Deutsche Bahn AG ein Beweissicherungsverfahren festgeschrieben. Das heißt, die Deutsche Bahn AG ist als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen zu dokumentieren.
Bevor die Bauarbeiten beginnen, müssen Gutachter im Interesse der Eigentümer mit der Beweissicherung beauftragt werden, um eventuell eintretende und auf das Vorhaben zurückzuführende Schäden ermitteln zu können.
Wer wird in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen?
In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Die Anzahl der zu untersuchenden Gebäude ist darin exakt beschrieben. Die geforderten Beweissicherungsgutachten sind die Grundlage, auf der im Schadensfall mögliche Ersatzansprüche bewertet werden können.
Wie sind Eigentümer gegen Bauschäden geschützt?
Stellt der Eigentümer Schäden fest, muss die Deutsche Bahn AG den Gutachter zur Bewertung der Schäden einschalten. Dieser wird dann anhand der Dokumentation des Gebäudezustands und des Bauablaufs beurteilen, inwieweit die Schäden auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind. Ist dies der Fall, findet eine Entschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften in Abstimmung mit dem Eigentümer statt.
Müssen sich Eigentümer selbst um die Beweissicherung kümmern?
Nein, denn die Deutsche Bahn AG ist dazu verpflichtet, das Dokumentationsverfahren gemäß dem jeweiligen Planfeststellungsbeschluss rechtzeitig einzuleiten. Die Eigentümer, deren Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen sind, werden vorab schriftlich informiert. Die Beweissicherung mit Begehung der Gebäude erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit den Eigentümern und Mietern.
Wie läuft das Verfahren der Beweissicherung ab?
Bei einer Beweissicherung werden unterschiedliche Verfahren zur Dokumentation angewandt. Zunächst werden im Rahmen einer Gebäudebegehung verschiedene bautechnische Schäden visuell erfasst und aufgenommen. Der Zustand der Gebäude wird protokolliert und mittels Fotos belegt. Neben dem Gebäude werden auch die Außenanlagen und Verkehrsanlagen wie Straßen, Gleisanlagen, Brücken und Tunnel besichtigt und dokumentiert.
Zusätzlich werden an den Gebäuden Messpunkte angebracht. Damit kann festgestellt werden, ob durch die Bauarbeiten Setzungen auftreten. Mit der Begutachtung vor Baubeginn sind so zuverlässige Analysen für aufgetretene Gebäudeschäden möglich.
Während der Bauzeit werden Erschütterungen gemessen und Höhen überprüft. Im Schadensfall lässt dies Rückschlüsse auf mögliche Ursachen zu.
Wann werden die Eigentümer über die Dokumentation informiert?
Der Terminplan für die Begehungen richtet sich grundsätzlich nach dem Bauablauf der Teilbaustellen. Die Dokumentation der Beweissicherung wird mit entsprechendem Vorlauf vor Beginn der Bauarbeiten erstellt.
Wer übernimmt die Kosten für die Gutachten?
Innerhalb der Beweissicherungsgrenzen trägt diese Kosten allein die Deutsche Bahn AG als Bauherrin. Eigentümern und Mietern entstehen keine Kosten durch die Beweissicherung.
Was geschieht mit den Daten der Beweissicherung?
Sämtliche Daten aus dem Beweissicherungsverfahren wie Namen, Adressen, Aufzeichnungen oder Fotos werden ausschließlich dazu verwendet, um den Zustand von Gebäuden zu dokumentieren. Eine Weitergabe an Außenstehende erfolgt nicht.
Kann der Eigentümer eine Kopie des Gutachtens erhalten?
Die auf Grundlage der Planfeststellung erstellten Beweissicherungsgutachten werden den Eigentümern als Kopie zur Verfügung gestellt.
Was ist mit Gebäuden, die nicht in die Beweissicherung aufgenommen sind?
Jeder Eigentümer kann auf eigene Initiative ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten trägt dann der Eigentümer.
Wo finden Eigentümer einen geeigneten Gutachter?
Das Gutachten sollte von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden, damit es gerichtlich verwertbar ist. Nähere Auskünfte zu geeigneten Gutachtern erteilen z. B. die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Amtsgerichte.
Wer erteilt Eigentümern Auskunft, ob sie ins Verfahren aufgenommen sind?
Alle in das Verfahren aufgenommenen Eigentümer werden frühzeitig von der Deutschen Bahn AG vor Beginn der entsprechenden Bauarbeiten vor Ort angeschrieben. Bei Mietobjekten erfolgt auch eine Information der Mieter.
Zeigt die Beweissicherung besonderes Gefahrenpotenzial an?
Wenn ein Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen ist, heißt das nicht, dass daran auch zwingend Schäden erwartet werden. Die Beweissicherung ist eine Vorsichtsmaßnahme, bei der der Zustand von Gebäuden vor, während und nachden Baumaßnahmen dokumentiert wird. Im Schadensfall dient dieses Verfahren sowohl den Eigentümern als auch der Vorhabensträgerin zur Beurteilung, ob Schäden auf die Bauarbeiten von Stuttgart 21 zurückzuführen sind.
Wer erstellt Gutachten im Beweissicherungsverfahren?
Die Vorhabensträgerin beauftragt einen unabhängigen Gutachter mit der Dokumentation der Gebäude. Bei Stuttgart 21 ist eine Ingenieursgemeinschaft mit der Beweissicherung betraut, die über umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben verfügt. Zusätzlich sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in die Beweissicherungsteams eingebunden. Eigentümer innerhalb der Beweissicherungsgrenzen sind verpflichtet, den Zustand ihrer Gebäude dokumentieren zu lassen.
Wie und wo können sich Bürger zusätzlich informieren?
Über das interaktive BürgerInformationsSystem BISS21 erhalten Bürger detaillierte Auskunft im Internet über Stuttgart 21. Unter www.bis-s21.de kann sich jeder Bürger über das Projekt innerhalb der Stadtgrenzen Stuttgarts zu Themen wie Streckenverlauf, Tunneltiefe, Beweissicherung etc. informieren.
Bürgerinformationssystem (BISS21)
Stuttgart 21 | Interaktiv: Streckenverlauf, Beweissicherung, Pläne
Das BISS21 bietet den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr praktische Informationen zum Streckenverlauf, der Tunneltiefe oder den Beweissicherungsgrenzen zu Stuttgart 21.
Insgesamt werden im BISS21 mehr als 50 Kilometer Gesamtstreckenlänge abgebildet und Informationen aus über 250 Plänen der Planfeststellungsbeschlüsse verarbeitet.
- Übersicht der Strecken von Stuttgart 21 auf Karten/ Luftbildern inverschiedenen Maßstäben (von M 1:200 000 bis M 1:500)
- Gezielte Abfrage von Informationen über Adresseneingabe
- Streckenmessungen/ Flächenmessungen – z.B. Distanz von Gebäuden zum Tunnel
- Angabe Tunneltiefe alle 100m (Höhendifferenz von Geländeoberkante bis Oberkante Schiene im Tunnel)
- Grafik Tunneltiefe – eine vereinfachte Darstellung von planfestgestellten Höhenplänen
- Beweissicherungsgrenzen
- Download von planfestgestellten Plänen über den Beweissicherungsumfang
- Standorte der Infozentren (Turmforum, Rathaus, Infoladen auf der Prag,Infopoint Flughafen)
- Aktive Webcams
Was kann das BISS21?
Das Ziel dieses Bürger-Informations-Systems ist mit einfachen grafischen Mitteln, die für den Laien nicht immer verständlichen technischen Inhalte des Projekts zu veranschaulichen und somit für die Bürgerinnen und Bürger begreifbarer zu machen.
Wie Sie das BürgerInformationsSystem Stuttgart 21 richtig bedienen (20.11.2011)
zum interaktiven Bürger-Informations-System
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster
"Mit dem Bürgerinformationssystem haben wir die vielen Daten und Fakten zum Bahnprojekt auf ganz praktische Weise aufbereitet. Jeder Bürger kann sich anhand des Streckenverlaufs ganz gezielt und schnell die Informationen holen, die er haben möchte, die für ihn persönlich wichtig sind. Wir schaffen damit weitere Transparenz beim Thema Stuttgart 21, ganz besonders für die Bürger in der Landeshauptstadt."
Dirk Thürnau, Technischer Bürgermeister
"Das BISS21 ist wie ein Baukastensystem konzipiert: Informationen lassen sich einzeln abrufen und bauen aufeinander auf. Technische Inhalte des Projekts werden mit einfachen grafischen Mitteln veranschaulicht."
Projektsprecher Wolfgang Dietrich
"Unser Ziel ist es, den Bürgern das optimale Werkzeug an die Hand zu geben, damit sie möglichst schnell genau die Informationen zum Bahnprojekt bekommen, die sie brauchen. Es ist weiterer wichtiger Baustein für unseren Dialog mit den Bürgern."












