Die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens wird mehr als die Hälfte – im Stadtgebiet Stuttgart sogar überwiegend – in Tunneln vollzogen. Bei Stuttgart 21 verlaufen 33 der insgesamt 57 Streckenkilometer unter der Erde. Bei Tunnelbauten sind Eingriffe in die Natur „über Tage“ relativ gering: der Großteil der Baumaßnahmen erfolgt unter der Erde, während der oberirdische Flächenverbrauch minimiert wird.
Dennoch sind vorübergehende Umweltbelastungen und vereinzelte Eingriffe in vorhandene Ökosysteme auch beim Bau eines Tunnels, z. B. im Bereich der Tunnelportale, unvermeidbar. Zum Schutz von Mensch, Tier, Natur und Kulturgütern wurden deshalb bereits im Vorfeld der Planung umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt; ein verbindlicher landschaftspflegerischer Begleitplan wurde ausgearbeitet. Bauflächen werden so kleinflächig wie möglich gehalten und feste Bauzäune schützen die angrenzende Vegetation und Tierwelt.
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
Verantwortung für Mensch und Natur
Nicht selten erfordern Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Vorhabenträger ist dabei aufgefordert, diese Eingriffe in der näheren Umgebung zu minimieren oder an anderer Stelle zu kompensieren. Diese Maßnahmen werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan (kurz: LBP) aufgestellt. Der LBP ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung von Bauvorhaben erforderlich sind. Auch der LBP erhält durch den Planfeststellungsbeschluss seine Rechtsverbindlichkeit.
Die ökologischen Aspekte der Landschaftspflege begleiten Bauvorhaben schon von Beginn an. Bereits in den förmlichen Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung werden Bauvarianten nicht nur unter Gesichtspunkten der Bautechnik und Kosten diskutiert, sondern auch aus dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit.
Charakteristika für den landschaftspflegerischen Begleitplan
- Maßnahmen der Eingriffsminimierung auf Natur und Landschaft, in dem man sich zum Beispiel auf die Variante einigt, die sich am geringsten auf die Landschaft auswirkt oder in der bei Verkehrswegen Querungsmöglichkeiten für Tiere vorgesehen werden.
- Schutzmaßnahmen von Flora und Fauna, zum Beispiel durch Errichten von Schutzzäunen oder Verpflanzungen.
- Ausgleichmaßnahmen von Flächen, die zum Beispiel Biotope gleichwertig ersetzen oder durch das Bauvorhaben frei werdende Flächen vollständig rekultivieren.
- Ersatzmaßnahmen von Flächen, wenn Maßnahmen nicht in unmittelbarer Umgebung des Bauvorhabens umgesetzt werden können.
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