Schlichtung

4. Schlichtungsrunde

Kopfbahnhof 21

Ergebnisse der Schlichtung

K21 keine Alternative zu S21

  • Auch K21 benötigt aufwendige Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren 
  • Kein schlüssiges Gesamtkonzept für K21: fast alle Punkte offen
  • Bahn schafft Transparenz mit Wirtschaftsprüfern

 K21  ist in keiner Weise einfacher zu realisieren als S21. Entgegen erster Behauptungen mussten die Projektgegner in der vierten Schlichtungsrunde ihre Position revidieren: Es besteht Einigkeit darüber, dass auch für die einzelnen Bausteine von K21 Planfeststellungsverfahren, für das Gesamtkonzept ein zusätzliches Raumordnungsverfahren benötigt wird. K21  würde damit frühestens 2030 realisiert.

Zuvor hatte die Gegenseite in Aussicht gestellt, man komme bei K21 ohne solch zeitaufwendige Planungsprozesse aus. „Bei K21 benötigt man realistisch 10 Jahre allein für die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, dazu kommt die Zeit für die Umsetzung. Alles in allem: Beim Stufenplan von K21 wird die verkehrliche Wirkung erst in 30 Jahren erreicht!“, so Dr. Volker Kefer, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn.

Im Rahmen der vierten Schlichtungsrunde wurde auch deutlich, dass es für  K21 noch kein schlüssiges Gesamtkonzept gibt. „Wenn die Projektgegner S21 kritisieren und K21 als bessere Variante bewerben, müssen sie auch sagen, wie K21 konkret aussehen soll. Nur so kann man auch beurteilen, wie leistungsfähig diese Variante ist. Diese Antwort sind die Projektgegner schuldig geblieben“, so Wolfgang Dietrich, Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm. „Bislang sind bei K21 fast alle Punkte offen. Wie man vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis kommt, diese Variante sei billiger, ist vollkommen unerklärlich.“

Klar ist bereits heute, dass K21 umfassende Eingriffe in das Stadtbild verursacht: Es müssen Lärmschutzwände mit 5-6 Meter zusätzlich gebaut werden. Auch in den Rosensteinpark sind massive Einschnitte notwendig.

Am heutigen Schlichtungstag wurden drei Wirtschaftsprüfer benannt. "Die Bahn schafft mit nicht nur einem sondern drei Wirtschaftsprüfern größtmögliche Transparenz in der Prüfung sensibler, wettbewerbsrelevanter Daten. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Bahn, dass sie keine Daten zurück-bzw. geheim hält", so Dr. Udo Andriof, Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm. „Sehr bedauerlich ist es, dass Herr Stocker im Schlichtungsgespräch ungeprüft Vorwürfe erhebt, die Bahn würde die Friedenspflicht nicht einhalten. Fakt ist, dass es seitens der Bahn an der Sigmaringer Straße in Stuttgart keinerlei Bauaktivitäten gibt", stellt Dr. Andriof ergänzend klar.

Projektgegner korrigieren sich: Auch K21 benötigt Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren

Entgegen erster Behauptungen mussten die Gegner in der vierten Schlichtungsrunde ihre Position revidieren: Es besteht Einigkeit darüber, dass auch für die einzelnen Bausteine von K21  Planfeststellungsverfahren, für das Gesamtkonzept ein zusätzliches  Raumordnungsverfahren benötigt wird. Zuvor hatte die Gegenseite in Aussicht gestellt, man komme bei K21 ohne solch zeitaufwendige Prozesse aus. Kefer: „Bei K21 benötigt man realistisch 10 Jahre allein für die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, dazu kommt die Zeit für die Umsetzung. Alles in allem: Beim Stufenplan von K21 wird die verkehrliche Wirkung erst in 30 Jahren erreicht!“

Vidoedokumentation
Downloads und Digitale Magazine
PDF-Medium K21: Ausbau und Auswirkungen der Infrastruktur Dr. Florian Bitzer (SSB AG)
PDF-Medium Verkehrsknoten Stuttgart K21  Dr. Ing. Volker Kefer (Vorstand DB Netz AG)
PDF-Medium K21: Alternative oder Phantom Dipl.-Ing. Wolfgang Arnold, (Technischer Vorstand SSB AG)
Teilnehmer
S21-Befürworter
S21-Kritiker
Expertenkreis zum Thema Kopfbahnhof 21 auf Seiten der Befürworter
Expertenkreis zum Thema Kopfbahnhof 21 auf Seiten der Kritiker