Schlichtung
4. Schlichtungsrunde
Kopfbahnhof 21
Ergebnisse der Schlichtung
K21 keine Alternative zu S21
- Auch K21 benötigt aufwendige Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren
- Kein schlüssiges Gesamtkonzept für K21: fast alle Punkte offen
- Bahn schafft Transparenz mit Wirtschaftsprüfern
K21 ist in keiner Weise einfacher zu realisieren als S21. Entgegen erster Behauptungen mussten die Projektgegner in der vierten Schlichtungsrunde ihre Position revidieren: Es besteht Einigkeit darüber, dass auch für die einzelnen Bausteine von K21 Planfeststellungsverfahren, für das Gesamtkonzept ein zusätzliches Raumordnungsverfahren benötigt wird. K21 würde damit frühestens 2030 realisiert.
Zuvor hatte die Gegenseite in Aussicht gestellt, man komme bei K21 ohne solch zeitaufwendige Planungsprozesse aus. „Bei K21 benötigt man realistisch 10 Jahre allein für die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, dazu kommt die Zeit für die Umsetzung. Alles in allem: Beim Stufenplan von K21 wird die verkehrliche Wirkung erst in 30 Jahren erreicht!“, so Dr. Volker Kefer, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn.
Im Rahmen der vierten Schlichtungsrunde wurde auch deutlich, dass es für K21 noch kein schlüssiges Gesamtkonzept gibt. „Wenn die Projektgegner S21 kritisieren und K21 als bessere Variante bewerben, müssen sie auch sagen, wie K21 konkret aussehen soll. Nur so kann man auch beurteilen, wie leistungsfähig diese Variante ist. Diese Antwort sind die Projektgegner schuldig geblieben“, so Wolfgang Dietrich, Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm. „Bislang sind bei K21 fast alle Punkte offen. Wie man vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis kommt, diese Variante sei billiger, ist vollkommen unerklärlich.“
Klar ist bereits heute, dass K21 umfassende Eingriffe in das Stadtbild verursacht: Es müssen Lärmschutzwände mit 5-6 Meter zusätzlich gebaut werden. Auch in den Rosensteinpark sind massive Einschnitte notwendig.
Am heutigen Schlichtungstag wurden drei Wirtschaftsprüfer benannt. "Die Bahn schafft mit nicht nur einem sondern drei Wirtschaftsprüfern größtmögliche Transparenz in der Prüfung sensibler, wettbewerbsrelevanter Daten. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Bahn, dass sie keine Daten zurück-bzw. geheim hält", so Dr. Udo Andriof, Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm. „Sehr bedauerlich ist es, dass Herr Stocker im Schlichtungsgespräch ungeprüft Vorwürfe erhebt, die Bahn würde die Friedenspflicht nicht einhalten. Fakt ist, dass es seitens der Bahn an der Sigmaringer Straße in Stuttgart keinerlei Bauaktivitäten gibt", stellt Dr. Andriof ergänzend klar.
Projektgegner korrigieren sich: Auch K21 benötigt Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren
Entgegen erster Behauptungen mussten die Gegner in der vierten Schlichtungsrunde ihre Position revidieren: Es besteht Einigkeit darüber, dass auch für die einzelnen Bausteine von K21 Planfeststellungsverfahren, für das Gesamtkonzept ein zusätzliches Raumordnungsverfahren benötigt wird. Zuvor hatte die Gegenseite in Aussicht gestellt, man komme bei K21 ohne solch zeitaufwendige Prozesse aus. Kefer: „Bei K21 benötigt man realistisch 10 Jahre allein für die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, dazu kommt die Zeit für die Umsetzung. Alles in allem: Beim Stufenplan von K21 wird die verkehrliche Wirkung erst in 30 Jahren erreicht!“
Vidoedokumentation
Downloads und Digitale Magazine
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K21: Ausbau und Auswirkungen der Infrastruktur | Dr. Florian Bitzer (SSB AG) |
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Verkehrsknoten Stuttgart K21 | Dr. Ing. Volker Kefer (Vorstand DB Netz AG) |
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K21: Alternative oder Phantom | Dipl.-Ing. Wolfgang Arnold, (Technischer Vorstand SSB AG) |





































