Schlichtung
1. Schlichtungsrunde
Bahnknoten Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
Bei der ersten Schlichtungsrunde stand die strategische Bedeutung und verkehrliche Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm auf der Agenda.
Bei der Ausgestaltung des Knotens Stuttgart sollten 5 wesentliche Prämissen umgesetzt werden:
- Schnelle Durchbindung der Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart–Ulm als Lückenschluss der Hauptstrecke Paris–Stuttgart–München (Wien)
- Bündelung der Schnellfahrstrecke mit Autobahn A8 Richtung Ulm
- Beibehaltung des alten Standortes des Hauptbahnhofs Stuttgart, jedoch mit Möglichkeit einer städtebaulichen Entwicklung
- Anbindung von Flughafen (und Neuer Messe Stuttgart) an Fern-und Regionalverkehr
- Einbindung der Gäubahn über den Flughafen
Ergebnis der Schlichtung
Güterverkehrskapazität wächst mit dem Bahnprojekt Stuttgart–Ulm
Auch für den Güterverkehr ist das Bahnprojekt Stuttgart Ulm von Bedeutung.
Das, sagte der Schlichter Heiner Geißler, ist ein Ergebnis der ersten Schlichtungsrunde zu Stuttgart 21: Auf der heute existierenden Neckar-Fils-Strecke wird Platz geschaffen; der schnell laufende Regional- und Fernverkehr wird künftig auf die neue Schnellstrecke (NBS) geleitet. Auch wenn die NBS primär auf Verbesserungen des Personenverkehrs zielt, können dadurch auch die Kapazitäten für den Güterverkehr entscheidend gesteigert werden. Und genau diese Kapazitäten werden benötigt: In den kommenden Jahren werden im Bereich des Güterverkehrs hohe Zuwachsraten erwartet; im Güterverkehr geht man von einem steigenden Bedarf von plus 70% bis 2025 voraus. Kefer: „Nur weil heute Verkehre Luft haben, heißt das nicht, dass wir die Kapazitäten morgen nicht brauchen.“



































