Bauarbeiten im Gleisvorfeld des Stuttgarter Hauptbahnhofs
Einsatz von Warneinrichtungen zum Schutz der Arbeitskräfte erforderlich
(Stuttgart, 13. April 2010)
Die mit dem Baubeginn für Stuttgart 21 am 2. Februar diesen Jahres gestarteten Gleisumbauarbeiten im Stuttgarter Hauptbahnhof laufen planmäßig. Die Arbeiten sind notwendig, um die Verlegung des Querbahnsteigs um bis zu 120 Meter Richtung Gleisvorfeld zu ermöglichen. Aufgrund der starken Belegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes müssen die Arbeiten teilweise auch nachts erfolgen. Hinzu kommen die regelmäßen Instandhaltungsmaßnahmen, die ebenfalls überwiegend in den Nachtstunden stattfinden.
Diese Arbeiten finden zum Großteil auch unter laufendem Bahnbetrieb statt, deshalb müssen die Arbeiter im Gleisbereich vor herannahenden Zügen gewarnt werden. Die Deutsche Bahn ist sowohl gesetzlich, als auch aus arbeitsrechtlichen Gründen verpflichtet, für die auf den Baustellen Beschäftigten ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz von akustischen Warnanlagen ist in vielen Fällen zwingend von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.
Die Deutsche Bahn bemüht sich, die durch Baumaschinen und Warnhörner entstehende Belastung möglichst gering zu halten und wo immer es geht, andere technische Maßnahmen zur Sicherung einzusetzen.
Wolfgang Drexler zum Einsatz von akustischen Warnanlagen