Bahn reagiert sofort auf Prüfung des Hauptzollamts

(Stuttgart, 16. August 2010 )

Die Deutsche Bahn AG wird den in einer Presseinformation des Hauptzollamts von heute erhobenen Verdachtsmomenten bezüglich unter anderem Verstößen der illegalen Beschäftigung bei den Arbeiten für Stuttgart 21 am Nordflügel umgehend nachgehen. Sollten sich die geäußerten Verdachtsmomente bestätigen, wird die Bahn gegenüber den beauftragten Firmen die entsprechenden Schritte einleiten.

Die Einhaltung und Überwachung der geltenden rechtlichen Bestimmungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern obliegt dem Auftragnehmer.
Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen der Deutschen Bahn AG setzen die Erklärung des Auftragnehmers voraus, die geltenden gesetzlichen Regeln für die Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten.
 

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