Projektträger und Planer verurteilen Panikmache

Geologisches Gutachten der Firma Smoltczyk & Partner ist als Teil der Planfeststellungsunterlagen seit Jahren öffentlich

(Stuttgart, 25. August 2010)

Die Projektträger weisen die Vorwürfe des Architekten Frei Otto zum Projekt Stuttgart 21 gegenüber dem Magazin „Stern“ mit aller Entschiedenheit zurück. Frei Otto, der gemeinsam mit Christoph Ingenhoven den neuen Stuttgarter Durchgangsbahnhof entworfen hat, befürchtet jetzt, der Bahnhof könne „eventuell überschwemmt werden“ und man müsse „die Notbremse ziehen“, weil es „um Leib und Leben gehe“. „Die Äußerungen von Frei Otto sind fachlich nicht fundiert und entbehren einer soliden Grundlage“, so Wolfgang Drexler, Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm. „Er muss sich auch fragen lassen, warum er neun Jahre lang gewartet hat, bis er seine Bedenken äußert. Die Diskussion um ein solches Projekt auf Panikmache zu gründen, wird der Sache nicht gerecht. In Stuttgart wurden bereits 40 Kilometer Tunnel gebaut, teilweise in denselben geologischen Schichten und es ist bisher nichts passiert.“

Auch Architekt Ingenhoven hat am Montag Stellung zu den Vorwürfen von Frei Otto genommen: „Wir sind ein Land, das den größten Teil seiner Wertschöpfung durch den Export von Industriegütern erzielt. Maschinenbau, Pharmaindustrie, Autos, da ist Deutschland Weltklasse. Wir sind es auch bei Bautechnik, Ingenieurbau und Infrastruktur. Wir bauen die besten Kraftwerke der Welt, die besten Staudämme, die besten Tunnel.“ Er hat auch deutlich gemacht, dass Frei Otto die Kompetenz fehle, das Projekt aus geologischer und tragwerksplanerischer Sicht zu beurteilen und bereits seit längerer Zeit nicht mehr in das Projekt involviert ist: „Ich finde es respektlos, dass sich Nichtfachleute, und das ist in diesem Fall auch Frei Otto, Urteile erlauben über Ingenieurbau und besonders im Tunnelbereich. In Baden-Württemberg gibt es jahrhundertelange Erfahrung im Tunnelbau, an unserem Projekt arbeiten die besten Experten weltweit, es gibt für mich keinen Grund zur Panikmache.“

Auch der mit der Tragwerksplanung beauftragte Ingenieur Werner Sobek weist die Vorwürfe zurück: „Die Aussagen Frei Ottos sind wissenschaftlich indiskutabel und unseriös. Hier wird den Bürgern gezielt Angst gemacht. Dass Stuttgart im Grundwasser gebaut ist, ist eine schon immer bekannte Tatsache. Zahlreiche Tiefgaragen Stuttgarts vor allem aber die Stuttgarter S- und U-Bahn liegen noch viel tiefer als der zukünftige Stuttgarter Bahnhof. Die Stuttgarter Ingenieure wissen, wie sie mit ihrem Baugrund umgehen. Im weltweiten Vergleich gilt der Stuttgarter Baugrund sogar als kein besonders schwieriger. Smolczyk & Partner gehören zu den besten Baugrundgutachtern Europas. Das zitierte Smolczyk-Gutachten baut auf andere Gutachten auf und war und ist allen Planern bekannt. Wenn Frei Otto heute sagt, dass er das Gutachten erst vor Kurzem zur Kenntnis bekommen habe, dann ist er seiner seiner Informations- bzw. Holpflicht nicht gefolgt. Abgesehen davon sollte man sich nur zu Problemen äußern, für die man kompetent ist. Das Gutachten weist in keiner Weise auf unlösbare Probleme hin, sondern schildert detailliert, auf was im Einzelnen zu achten ist.“

Der Stern beruft sich zugleich auf den Tübinger Geologen Jakob Sierich, der gegenüber dem Magazin anhand eines geologischen Gutachtens der Firma Smoltczyk & Partner aus dem Jahr 2003 den Schluss zieht, es könnten Krater entstehen, Häuser einstürzen und Menschenleben in Gefahr sein. „Auch das ist unseriöse Panikmache, die auf die Unwissenheit der Bürger in solch schwierigen fachlichen Detailfragen setzt“, weist Drexler die Vorwürfe zurück. „Hier wird der Anschein erweckt, dass Informationen bewusst verheimlicht werden. Das entspricht in keiner Weise den Tatsachen, denn das Gutachten ist Teil der Planfeststellung und damit seit Jahren öffentlich zugänglich.“

Das Gutachten der Firma Smoltczyk & Partner ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen der Deutschen Bahn AG und ist somit allen Bietern, die an der Ausschreibung für Bauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt 1.1 teilnehmen, bekannt. Die Bieter sind verpflichtet, die Erkenntnisse des Gutachtens in ihren Angeboten zu berücksichtigen. Das ausführende Unternehmen muss die Erkenntnisse aus dem Gutachten bei der Ausführung einbeziehen.

Auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr stellt dazu fest: „Das Gutachten ist Teil der Planfeststellungsunterlagen und somit Bestandteil der Planungen für das Projekt. Die Untergrundverhältnisse in Stuttgart kennt man sowohl aus den Tunnelbauvorhaben der Vergangenheit, wie beispielsweise dem S-Bahn-, Straßen-, oder Stadtbahnbau als auch aus den vor und während der Planfeststellung durchgeführten Untersuchungen. Bei den Planungen und beim Bau wird diesen geologischen Verhältnissen Rechnung getragen. Gerade dafür hat man solche Gutachten. Und deshalb ist das Gutachten auch Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.“
 

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