Finanzierung

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Finanzierung

Die Finanzierung von Stuttgart 21

Die Deutsche Bahn AG, der Bund (inkl. EU-Fördermittel), das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, die Flughafen Stuttgart GmbH und der Verband Region Stuttgart finanzieren das Gemeinschaftsprojekt Stuttgart 21 entsprechend des Finanzierungsvertrags vom 2. April 2009.

Der Finanzierungsrahmen liegt nach einem Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG vom 13. Dezember 2023 bei 11,453 Milliarden Euro.

Bei der Finanzierung des Projekts wird differenziert zwischen der sogenannten Regelfinanzierung in Höhe von 3.076 Mio. Euro gemäß § 6 des Finanzierungsvertrags und einer Finanzierung von Kostenänderungen nach § 8 des Finanzierungsvertrags. Zur Finanzierung von Kostenänderungen sieht § 8, Absatz 3, des Finanzierungsvertrags einen sogenannten Risikotopf in Höhe von 1.450 Mio. Euro vor. Weiter regelt § 8, Absatz 4, des Finanzierungsvertrags in der sogenannten Sprechklausel: „Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU und das Land Gespräche auf.“

Die Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg begannen im Jahr 2014 zunächst als Sondierungsgespräche und fanden seit 2015 als Gespräche gemäß § 8, Absatz 4, des Finanzierungsvertrags statt, wobei das Land betont, dass es keine weiteren Finanzierungsbeiträge schuldet und dass seine Gesprächsdelegation über kein Abschlussmandat verfügte. Nachdem die Gespräche zu keiner Einigung geführt hatten, haben die Deutsche Bahn AG und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, um eine Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Chronologie der Finanzierung

02.04.2009Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 mit einer Regelfinanzierung von 3,076 Milliarden. Euro und einem Risikotopf von 1,45 Milliarden Euro (4,526 Milliarden Euro). 

10.12.2009Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 4,088 Milliarden Euro.

23.03.2012Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 4,33 Milliarden Euro. 

05.03.2013Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 5,987 Milliarden Euro; DB erhöht den Finanzierungsrahmen auf 6,526 Milliarden Euro.

26.01.2018Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 7,705 Milliarden Euro; DB erhöht den Finanzierungsrahmen auf 8,2 Milliarden Euro.

19.06.2019Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 8,2 Milliarden Euro; dafür wird der im Finanzierungsrahmen enthaltene Puffer zur Berücksichtigung unvorhergesehener Ereignisse von knapp 0,5 Milliarden Euro freigegeben.

18.03.2022Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 9,15 Milliarden Euro; DB erhöht den Finanzierungsrahmen auf 9,79 Milliarden Euro. 

13.12.2023Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 10,953 Milliarden Euro; DB erhöht den Finanzierungsrahmen auf 11,453 Milliarden Euro. 

18.12.2024Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 11,303 Milliarden Euro; dafür wird der im Finanzierungsrahmen enthaltene Puffer zur Berücksichtigung unvorhergesehener Ereignisse teilweise freigegeben. Der Finanzierungsrahmen bleibt unverändert bei 11,453 Milliarden Euro.